Arbeitsdienstordnung ab 01.07.2025

Gruppe Arbeitsdienst Ersatzbeitrag (€ 15,- / Stunde) Arbeitsleistung h/Jahr
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 60,00 € 4
Schüler und Berufsausbildung ab 18 und Studenten bis maximal 27 Jahre auf Antrag 60,00 € 4
Erwachsene 60,00 € 4
Ehepaare 90,00 € 6
Familien (Kinder bis 18 Jahren) 90,00 € 6
Elternteil mit 1 Kind bis 18 Jahren 60,00 € 4
Elternteil mit mehreren Kindern bis 18 Jahren 60,00 € 4
Passive Mitglieder ab 18 Jahren 0,00 € keine

Wie kann ich nun meinen Arbeitsdienst ableisten?

  1. Als Arbeitsdienstzeit gelten: Arbeitsdienste, genehmigte Sondereinsätze, gewählte (Haupt-) Ämter gemäß Satzung, ehrenamtliche 1. Trainer
  2. Der Arbeitsdienst kann ab 16 Jahre abgeleistet werden, unter 16 Jahre darunter muss er stellvertretend übernommen werden. (Erklärung: Sind z.B. nur Kinder im Verein angemeldet, dann können diese ab 16 Jahre den Dienst auch selbst übernehmen (alternativ Eltern), unter 16 muss jemand stellvertretend fürs angemeldete Kind den Dienst übernehmen. )
  3. Mitglieder über 65 Jahre und passive Mitglieder sind vom Arbeitseinsatz befreit
  4. Es sind Stempelkarten zu führen und bis 31.10. des Jahres im Büro abzugeben
  5. Der Einzug erfolgt Anfang Dezember